Stätten No57 bis No64
In einem Schreiben von 1781, des Försters Hippe an die Regierung Minden, sind 64 Stätten für Todtenhausen aufgeführt.
Wir stellen den Text dieses Schreibens hier einmal vor, nicht wegen seines Inhaltes sondern wegen der unterwürfigen Form:
Wohlgeborener Herr!
Zuforders HochzuEhrender Herr Justiz-Amtmann.
Angeschloßen Präsention Euer Wohlgeboren die Designation aus der Bauerschaft Todtenhausen wegen Treibung des Viehes, Verbrauchung der Brenn und Streu-Platzen
oder Plaggen vom Minder-Walde allergehorsamst.
Zugleich melde Euer Wohlgeboren daß wir bey der Generalen Visitation wie auch in denen Gehölzen nichts Vorgefunden haben.
Der ich mit allem ganz gehorsamsten Respect bin Euer Wohlgeboren ganz gehorsamster Diener.
Ziegeley den 26. September 1781 Hippe
Auch diese neuen Höfe sind mit wenigen Ausnahmen auf Zuschlägen entstanden. (Als Zuschlag wurde eine Parzelle bezeichnet, die aus der gemeinen Mark, in privates Eigentum überging, sowohl als neuer Hof wie auch als zusätzliches Ackerland. Sie mussten noch urbar gemacht werden, waren aber in der Regel Zehent frei.) Sie liegen, wie auch in der Zeitspanne davor, westlich der alten Bebauung in der Moor- und Heidelandschaft.
Die Stätte Todtenhausen No59 ist der „Petershäger Thurm“, ein Wachtturm der ehemaligen Landwehr am Thorn. Wann dieses Gebäude, das ursprünglich der Stadt Minden gehörte, in privates Eigentum kam ist nicht bekannt.