Todtenhausen No59 Meyer im Thurm

Die Landwehr

Die Stätte Todtenhausen No59 war der ehemalige „Petershäger Wartethurm“, der beim Durchlass der Landwehr am Thorn in Todtenhausen stand, oder ein Wohnhaus, das auf dessen Grundmauern erbaut war. Wann diese Stätte in Privatbesitz gekommen ist, konnte bisher nicht ermittelt werden. Vermutlich war es der Zeitpunkt, als die Hausnummer vergeben wurde. Sie wurde zwischen 1765 und 1770 vergeben. Die Stätte besteht aus einem Wohnhaus, wahrscheinlich mit integriertem Stall, einem Garten beim Hause und 1½ Morgen Ackerland im Mindener Felde. Im ältesten Grundbuch ist der Friedrich Meyer als Eigentümer vor 1773 als richtig angenommen und eingetragen.

Den Beinamen „Meyer im Thurm“ habe ich in einem alten Dokument gefunden, in dem Todtenhauser Stätten aufgelistet sind, die Ländereien im Mindener-Felde haben. Leider enthält das Dokument kein Datum.

1833 wird diese Stätte aufgegeben. Müller hat die Stätte Todtenhausen No70 erworben und wohnt mit seiner Familie ab jetzt dort.

 

Der Wachtturm   ...oder wie einige Todtenhauser Bauern den König von Preußen beschäftigen

Ein Schankrecht war immer an ein Gebäude auf einem Grundstück, also die Schänke, gebunden und nicht an eine Person. Am Thorn in Todtenhausen lag das Schankrecht, oder wie es damals hieß „die Bier- und Brandwein Schank-Gerechtigkeit“, also auf der Schänke im Turm selbst. Nach dem Urbar von 1682 war ein Oldvader der Eigentümer vom Todtenhausen No19. Vermutlich war Bartheld Oldvader, der 1699 Betreiber der Schänke im Turm war, ein Sohn dieses Hofes. Er musste dafür jährlich 4 Thaler Krugzins an die Mindensche Regierung bezahlen.

Am 8. August 1699 wurde von der Mindenschen Regierung auch dem [Roemer] Todtenhausen No6 eine „Concession zum Krugschank ertheilt“ für ebenfalls 4 Thaler Krugzins jährlich. Vermutlich lag das Schankrecht auf dem Nebenhaus am Thorn und nicht auf der Stätte selbst. Daraufhin verlangte Oldvader das der Krugzins geteilt würde. Er wolle nur noch 2 Thaler bezahlen.

„Bey wiederholten Querelen dieser Art zog die Mindensche Regierung am 22. August 1705 diese Sache zum Verhör.“ Ergebnis war das Oldvader den Schank einstellte und Römer 3 Thaler zahlen musste.

Da im 17. Jahrhundert die Landwehr ihre Bedeutung verloren hatte und am Ende des 18. Jahrhunderts größtenteils niedergerissen war, wurde der Turm oder ein auf den Grundmauern des Turmes errichtetes Haus als Wohnhaus genutzt. Diese Stätte bekam zwischen 1765 und 1770 die Hausnummer 59.

1773 klagte der Unterthan Roemer, daß Beklagter Friedrich Meyer, welcher auf einem Mindenschen Stadtgrunde wohnte seit ohngefehr anderthalb Jahren den Brandtweinschank angefangen habe. Da ihm nun auf seiner Stätte das Recht des Krughaltens zustünde bat er zu verfügen:

...daß entweder der Beklagte die Krügerey, gegen Bezahlung des jährlichen Krug-Geldes von 3 Thalern, gantz übernehmen, oder sich des Brandtweinschanks, und was zur Krügerey gehöre, völlig enthalten müße.“

Zuerst wurde dem stattgegeben.

Dann hieß es

...daß dem sogenannten Petershagen Wachethurme die Gerechtigkeit, Bier und Brandtwein zu schenken, zustehe und sie fothann Gerechtigkeit auf eine rechtsbeständige Weise erlangt haben.

Diese „Querelen“ erreichten Berlin. Bevor der König von Preußen sich der Sache annahm, forderte er von der Regierung in Minden ein Gutachten über alles was bisher geschehen war. So entstand ein:

 

Gutachten auf Befehl von Friedrich, König von Preußen
in Sachen des Coloni Meyer im Petershäger Wacht: oder Wahrte Thurm zu Todtenhausen wieder den Colonum Roemer zu Todtenhausen wegen strittiger Bier: und Brandwein Schank-Gerechtigkeit
(Diese Akte befindet sich im Kommunalarchiv in Minden. Sie enthält 28 Seiten)

 

Viel Spaß beim lesen. Wer Latein kann, ist eindeutig im Vorteil. Wir haben eine Transkription (lautgerechte Übertragung in eine andere Schrift) aufgegeben.

 

 

 

Eigentümer

 



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